BODeV und PMeV unterzeichnen die Geschäftsordnung für den gemeinsamen Lenkungsausschuss zur Vergabe des Gütesiegels
BODeV und PMeV unterschreiben auf der 3. Fachtagung Objektfunk die Zusammenarbeitsvereinbarung für die Vergabe des Gütesiegels.
Konstituierende Sitzung Lenkungsausschuss Gütesiegel BODEV und PMeV
Erstes Arbeitstreffen beider Verbände zur Zusammenführung der jeweiligen Zertifizierungshandbücher
Der Bundesverband Professioneller Mobilfunk e.V. (PMeV) und der Bundesverband für Objektfunk Deutschland e.V. (BODeV) streben eine Zusammenarbeit bei der Realisierung der Objektversorgung im bundesweiten Digitalfunknetzes der Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) an. Die Vorstände beider Verbände haben eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet. „Beide Parteien beabsichtigen ein gemeinsames, einheitliches Gütesiegel als Merkmal eines Qualitätsstandards für die Planung, Errichtung und Wartung einer technisch und qualitativ hochwertigen, den besonderen Anforderungen der BOS und den Qualitätsansprüchen der beteiligten Bundesverbände entsprechenden Objektversorgung einzuführen und dieses Gütesiegel jeweils eigenständig zu vergeben“, heißt es in der Erklärung von PMeV und BODeV.
Das Zertifizierungshandbuch wird in seiner ersten Version fertiggestellt.
Der Bundesverband für Objektfunk beruft einen Zertifizierungsauschuss und gründet den Arbeitskreis Zertifizierung innerhalb des Verbandes. Es wird beschlossen das Zertifizierungshandbuch auf Planer und Sachverständige zu erweitern.
Um den hohen Qualitäts- und Sicherheitsansprüchen bei der Planung und Errichtung von Objektfunkanalgen gerecht zu werden führt der BODeV eine Zertifizierung von Errichterunternehmen durch.
Das zu zertifizierende Unternehmen verpflichtet sich zur Teilnahme am Schulungsangebot des Bundesverbandes für Objektfunk in Deutschland (BODe.V.). Insbesondere werden Lehrgänge zu aktuellen Änderungen im Antragsverfahren und in den Richtlinien der Länder abgehalten, sowie Training der Messverfahren und Grundlagen in den TMO- und DMO-Technik.
Der Antrag zur Errichtung von Objektfunkanlagen wird zukünftig nur von der BDBOS zu erhalten sein. Grundvoraussetzung für die Bearbeitung ist der Zugang zu den Netzdaten, bzw. Location Area Codes der Basistationen sowie der Prädiktionsberechnungen der regionalen Landesanstalt. Das wiederum setzt voraus, dass das zu zertifizierende Unternehmen eine Sicherheitsüberprüfung VS-geheim absolviert hat und mit dem Umgang vertraut ist.
Das Unternehmen muss ISO zertifiziert sein. Des Weiteren ist ein Projekt-Management im Unternehmen aufzusetzen, sowie eine Prozessbeschreibung für die Projektabwicklung zu erstellen.
Um eine belastbare Planung durchführen zu können, werden mindestens 2 Endgeräte für das digitale Funknetz der BOS benötigt, mit Freischaltung in den entsprechenden Bundesländern. Ferner ist der Einsatz eines Spektrumanalysers unerlässlich, sowie Messausrüstung für die geforderte Panaromamessung der Anbindeantenne. Hierfür muss mittels Richtfunkantenne in 30°-Schritten das Freifeldsignal gemessen werden, um Bestserversignale zu ermitteln. Die dafür eingesetzte Technik sollte in der Lage sein Tetrasignale zu dekodieren und nach der Empfangsfeldstärke bewerten zu können (z.B. Motorola-Scout-System).
Zertifizierungsvorraussetzung:
- 2 Tetra-BOS-Systemgeräte im Vorführ/Messbestand - vorhandene geeignete Antennentechnik
- 1 Spektrum-Analyser
- 1 Auswertesoftware
- 2 geschulte Tetra-Systemtechniker
Für die Zertifizierung ist die Qualifikation als BOS-Systemhaus nachzuweisen. Die Zertifizierung durch die Tetra-Association nach TEA2 ist nachzuweisen.
Der Bundesverband für Objektfunk behält sich die jährliche Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen vor, gegebenenfalls wird das Zertifikat entzogen. Hierüber wird der BODe.V. der BDBOS Mitteilung machen.